Erläuterung der Position

Bei der Nutzung von Erdwärme ist gemäß VDI Richtlinie 4640 und im Interesse der Anlagensicherheit eine Bemessung der Quellenanlage erforderlich. Die computergestützte Bemessung der Erdwärmeanlage im Sinne einer vorläufigen geothermischen Leistungsprognose erfolgt anhand des geologischen Vorpro-fils bis (ca. 150 m Tiefe) und der Bedarfsdaten des Gebäudes (maximale Heizlast, Jahresheizwärmebe-darf inkl. Warmwasser wenn Bestandteil des Versorgungskonzeptes). Anhand der in der vorläufigen geo-thermischen Leistungsprognose ausgewiesenen erforderlichen Erdwärmesondenlänge (Definition der Aus-richtung, Länge Abstand, Durchmesser u.a.) erfolgt eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises auf entsprechend vorgesehenen Anzeigeformularen (hier: u.a. Dokumentation der hydrogeo-logischen Parameter, Fließrichtung, Schutzstatus, Geschütztheitsgrad u.a.). Es erfolgen zusätzlich auf Anforderung Stellungnahmen für die entsprechenden Behörden (Geologischer Dienst etc.). Grundsätzlich werden so Über- bzw. Unterbemessungen von Erdwärmeanlagen vermieden und eine ge-setzeskonforme und fachgerechte Umsetzung der Anlagen durchgesetzt. Anhand der geologischen Kenntnisse können Bohrverfahren und ggf. Sicherheitsvorkehrungen (z.B. bei Artesik u.a.) definiert werden. Die H.S.W. GmbH Rostock verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen bei der thermischen Nutzung des Untergrundes.